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Träger
Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde GladbeckAllgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Amt für Jugend und Familie Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Internetseite der Stadt Gladbeck
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